1. BImSchV und der Grundofen im Selbstbau

Die BImSchV ist eine Sammlung verschiedener Verordnungen. Für den Betrieb von kleinen und mittleren Feuerungsanslagen gilt die 1. BImSchV. Darunter fällt auch der Grundofen.

Zusammenfassung der 1.BImSchV (Stufe 2) im Zusammenhang mit dem Grundofen im Selbstbau

Der Grundofen im Selbstbau entspricht nach der 1. BImSchV § 2 Punkt 13 einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe:

Grundofen: Einzelraumfeuerungsanlage als Wärmespeicherofen aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden;

Nach 1. BImSchV § 4 Absatz 5 sind Grundöfen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet und betrieben werden, nicht mit einer nachgeschalteten Einrichtung zur Staubminimierung auszustatten, wenn wie nach Punkt 1, bei einer Messung durch den Schornsteinfeger/in, die Einhaltung der Anforderungen nach Anlage 4 nachgewiesen wird oder nach Punkt 2 ein vorgefertigter typgeprüfter Brennraum (industriell gefertigt, mit Prüfplakette) verbaut wird.

Wiederkehrende Messungen sind nicht erforderlich, da es sich bei dem Grundofen im Selbstbau um eine Einzelraumfeuerungsanlage handelt.

Ein typgeprüfter Brennraum ist im Vergleich zum handwerklich gemauerten Brennraum unwesentlich teurer und deutlich schneller aufgebaut. Unser typgeprüfter Brennraum besitzt ebenfalls einen austauschbaren Innenausbau. Dieser kann, wenn er verschlissen ist, komplett getauscht werden. Der Brennraum ist und bleibt das beanspruchteste Teil des Grundofens. Er ist dem natürlichem Verschleiße durch die sehr hohen Temperaturschwankungen ausgesetzt.

Wir bieten weiterhin den handwerklich gemauerten Brennraum mit nahezu baugleicher Tür an. Die Einhaltung der Anforderungen an den Immissionsschutz wird durch den Schornsteinfeger nachgewiesen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Messung des Schornsteinfegermeisters negativ ausfällt. Die Dimensionen unserer Feuerräume entsprechen der TR OL, haben ähnliche Innenraummaße und ähnliche Architektur wie der typgeprüfte Feuerraum.

Wer auf Nummer sicher gehen will, verwendet einfach einen typgeprüften vorgefertigten Feuerraum (industriell gefertigt, mit Prüfplakette), für den nach §4 Absatz 5 Punkt 2 keine Einrichtung zur Staubminimierung erforderlich ist.

Der Grundofen im Selbstbau entspricht den Anforderungen der aktuellen Bundes-Immissionsschutzverordnungen (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV).

Siehe auch: