Bezirksschornsteinfeger und Grundofen selbst bauen

Wird der Ofen vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen?

Wenn der Grundofen nach den Regeln der TR OL (Technische Fachregel des Ofen- und Lüftungsbauerhandwerks) gebaut, die Landesbauordung (LBO) und Feuerungsverordnung (FeuVo) entsprechend eingehalten wurden, steht der Abnahme nichts im Weg. Schließlich klären Sie ja, noch vor dem Bau, gemeinsam mit Ihrem Schornsteinfeger Ihr Vorhaben ab. Der sieht sich im Vorfeld Ihre häuslichen Begebenheiten an und wird Ihnen alle erforderlichen Maßnahmen nennen. Dazu zählt die Tauglichkeit ihres Schornsteins, alle Brandschutzmaßnahmen und die Sicherstellung ausreichender Verbrennungsluft im Wohnraum.

Mit der Konformitätsärklärung versichern Sie dem Schornsteinfeger, dass der Bau Ihres Grundofens den Regeln der TR OL entspricht und alle notwendigen Brandschutzmaßnahmen eingehalten wurden. Als Zusatzbescheinigung legen Sie die Technische Dokumentation ihres Grundofens bei. Die technische Dokumentation enthält sämtliche Berechnungsergebnisse wie:

Diese Zusatzbescheinigung ist zwar nicht zwingend erforderlich, bestätigt aber dem Schornsteinfeger, dass Sie den Grundofen wirklich nach der TROL gebaut und berechnet haben.

Die Technische Dokumentation ist die Bedienungsanleitung ihres Grundofens!

Mit der Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation hat der Schornsteinfeger die notwendigen Papiere für seine Unterlagen und wird die Abnahme, nach der vorschriftsmäßig durchgeführten Feuerstättenschau nicht verweigern.

Der Eigenbau einer Feuerstätte ist nicht verboten. Aber ihr Grundofen soll allen Brandschutzgesetzen und Verordnungen entsprechen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich den Bezirksschornsteinfeger in die Projektplanung mit einzubeziehen.

Wenn Sie mit unserer Hilfe ihren Grundofen bauen, werden alle Brandschutzbestimmungen und Verordnungen eingehalten. Ihr Grundofen wird auf ihre Bedürfnisse passen, die notwendige Leistung haben, und einen effizient hohen Wirkungsgrad aufweisen.

Und das nicht nur auf dem Papier.